Wie entstehen Konzeptverfahren?
Das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteursgruppen
Rund die Hälfte der Fläche Berlins (420 km² von insg. 890 km²) befindet sich im Besitz des Landes. Mit der Einführung einer transparenten Liegenschaftspolitik übernahm die öffentliche Hand eine stärkere Rolle bei der Entwicklung der Grundstücke. Dabei sollten gemeinwohlorientierte Projekte bevorzugt werden, die zuvor aufgrund begrenzter finanzieller Mittel gegenüber den Höchstbietenden benachteiligt waren.
Ein zentraler Bestandteil dieser neuen Liegenschaftspolitik ist die Einführung von Konzeptverfahren bei der Grundstücksvergabe. Dabei steht nicht mehr das Höchstgebot im Vordergrund, sondern das beste Konzept der Bewerber:innen.
Der Weg eines landeseigenen Grundstücks in die Konzeptvergabe
Bevor ein Grundstück in die Konzeptvergabe gelangt, durchläuft es mehrere inhaltliche Abstimmungen. Die Koordination und technische Umsetzung dieser Schritte erfolgt durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).
Der Portfolioausschuss
Alle Grundstücke im Besitz des Landes Berlin werden zunächst im Portfolioausschuss analysiert („geclustert“). Dieser Ausschuss tagt alle sechs Wochen und setzt sich wie folgt zusammen:
- Senatsverwaltung für Finanzen (Vorsitz)
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Senatskanzlei
- Weitere Senatsverwaltungen (bei Betroffenheit)
- Vertretung des betroffenen Bezirks
- BIM (beratend)
Die Vertreter:innen der beteiligten Senatsverwaltungen und Bezirke verfügen jeweils über eine Stimme. Entscheidungen im Ausschuss werden einstimmig getroffen. Bei Uneinigkeit entscheidet das Abgeordnetenhaus. Die BIM GmbH übernimmt im Portfolioausschuss die operative Rolle der Koordinatorin und Organisatorin.
>> Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite der Senatsverwaltung für Finanzen
Die Clusterung
Im Portfolioausschuss erfolgt die sogenannte Clusterung gemäß der Vorlage „Umsetzung des Konzepts zur transparenten Liegenschaftspolitik“. Dabei werden alle Grundstücke in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Fachvermögen (z.B. Verwaltungsgebäude, Polizei- oder Feuerwehrwachen)
- Grundstücke der Daseinsvorsorge
- Grundstücke mit Vermarktungsperspektive
- Grundstücke mit Entwicklungsperspektive
Grundstücke, die in die Kategorie „Grundstücke mit Entwicklungsperspektive“ (Kategorie IV) eingeordnet werden, sind potenzielle Kandidaten für die Konzeptverfahren.
>> Zum Erklärvideo der BIM zur transparenten Liegenschaftspolitik und Clusterung
Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren (SteA)
Alle Grundstücke, die im Rahmen eines Konzeptverfahrens ausgeschrieben werden sollen, werden im monatlich tagenden Steuerungsausschuss Konzeptverfahren behandelt. Dieses Gremium befasst sich mit den Konzeptverfahren Berlins und legt die inhaltlichen Vorgaben für die Verfahren fest. Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren setzt sich aus stimmberechtigten Vertreter:innen als ständige Mitglieder aus folgenden Institutionen zusammen:
- Senatsverwaltung für Finanzen (Vorsitz)
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Senatskanzlei
- Betroffener Bezirk (abhängig von der Belegenheit des jeweiligen Grundstücks)
- Stimmberechtigte nicht ständige Mitglieder des Steuerungsausschusses Konzeptverfahren sind jeweils Vertreter:innen der anderen Senatsverwaltungen, soweit deren Ressortzuständigkeit durch inhaltliche Schwerpunktsetzungen betroffen ist.
Ohne Stimmrecht, jedoch beratend, sind außerdem folgende Institutionen Teil des Steuerungsausschusses: die BIM, die den Ausschuss und die Verfahren koordiniert, organisiert und moderiert, die Koordinierungsstelle Konzeptverfahren sowie der zivilgesellschaftliche Beirat, der durch den Runden Tisch Liegenschaftspolitik entsandt wird.
Die Veröffentlichung
Sobald ein Konzeptverfahren kurz vor der Veröffentlichung steht, wird darüber auf der Webseite der BIM informiert. Wenn das Verfahren beginnt, wird die Ausschreibung auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Während des laufenden Verfahrens sind Fragen der Bietenden ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur dort beantwortet. Dieses Procedere stellt sicher, dass alle Interessierten und Bietenden den gleichen und gleichzeitigen Informations- und Wissenstand haben. Bei allgemeinen Fragen, die sich nicht konkret auf das jeweils ausgeschriebene Konzeptverfahren beziehen, können sich Interessierte an die Koordinierungsstelle Konzeptverfahren wenden.