Das Erbbaurecht ist ein zeitlich begrenztes, veräußerbares und vererbbares Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Dies ist in Berlin nach aktuellem Liegenschaftspolitik-Beschluss die Regel für kommunale Grundstücke. In der Regel wird es für einen Zeitraum von 30 bis 99 Jahren vergeben und ermöglicht dem Erbbauberechtigten, das Grundstück ähnlich wie ein:e Eigentümer:in zu nutzen, ohne es zu kaufen. Die Erbbauberechtigten zahlen dafür einen regelmäßigen Erbbauzins an die Grundstückseigentümer:innen, in diesem Fall das Land Berlin. Am Ende der Erbbaurechtslaufzeit fällt das errichtete Bauwerk, je nach Vereinbarung, entweder an die Grundstückseigentümer:innen zurück oder es wird eine Verlängerung des Erbbaurechts ausgehandelt.
Glossar
Anhandgabephase? Erbbaurecht? Einige Begriffe, die in Zusammenhang mit den Konzeptverfahren verwendet werden, sind vielen nicht geläufig. Entsprechend haben wir ein Glossar eingerichtet, um Fachvokabular verständlich zu machen.
- Name des Begriffes: Erbbaurecht
- Beschreibungen des Begriffes:
Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht.