Die Bewertung der endgültigen Angebote erfolgt durch die Jury, die mit ihrer Bewertung einen Vergabevorschlag (Vorschlagsrecht) an den Steuerungsausschuss Konzeptverfahren formuliert. Bewertet werden die Zuschlagskriterien, die in der Bewertungsmatrix gelistet sind. Die Jury setzt sich in der Regel aus Vertreter:innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und des Belegenheitsbezirks zusammen. Abhängig vom Konzeptverfahren können auch Vertreter:innen anderer Senatsverwaltungen und/oder externe Fachberater:innen Teil der Jury sein.
Glossar
Anhandgabephase? Erbbaurecht? Einige Begriffe, die in Zusammenhang mit den Konzeptverfahren verwendet werden, sind vielen nicht geläufig. Entsprechend haben wir ein Glossar eingerichtet, um Fachvokabular verständlich zu machen.
- Name des Begriffes: Jury
- Beschreibungen des Begriffes:
Die Jury entscheidet anhand der Bewertungsmatrix über die Bewertung der Zuschlagskriterien