Der Erbbauzins ist eine regelmäßige Zahlung, die die Erbbauberechtigten an die Grundstückseigentümer:innen, in diesem Fall das Land Berlin, leisten. Diese Zahlung erfolgt als Gegenleistung dafür, dass die Erbbauberechtigten das Grundstück für einen festgelegten Zeitraum nutzen und bebauen dürfen, ohne es zu kaufen. Die Höhe des Erbbauzinses wird bei Konzeptverfahren im Land Berlin in den Wettbewerb gestellt. Die Höhe des Erbbauzinses und die Zahlungsverpflichtung ist Bestandteil des Erbbaurechtsvertrages. Sie wird in der Regel über die Vertragslaufzeit hinweg angepasst, aktuell unter Berücksichtigung der Inflation (Lebenshaltungskostenindex). Der Erbbauzins stellt für die Grundstückseigentümer:innen eine kontinuierliche Einnahmequelle dar, während die Erbbauberechtigten von den Vorteilen einer langfristigen Nutzung ohne hohen Kapitalaufwand profitieren. Im Falle einer Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen kann das Erbbaurecht unter bestimmten Bedingungen entzogen werden.
Glossar
Anhandgabephase? Erbbaurecht? Einige Begriffe, die in Zusammenhang mit den Konzeptverfahren verwendet werden, sind vielen nicht geläufig. Entsprechend haben wir ein Glossar eingerichtet, um Fachvokabular verständlich zu machen.
- Name des Begriffes: Erbbauzins
- Beschreibungen des Begriffes:
Der Erbbauzins ist eine regelmäßige Zahlung, die die Erbbauberechtigten an die Grundstückseigentümer:innen, in diesem Fall das Land Berlin, leisten.