Die Anhandgabephase bezeichnet den Zeitraum, in dem dem/der Bestbieter:in ein Grundstück durch das Land Berlin vorläufig und unter bestimmten Bedingungen zur weiteren Planung und Prüfung Exklusivität eingeräumt wird. Während dieser Phase, die in der Regel rund ein Jahr umfasst, hat die/der Bieter:in die exklusive Möglichkeit, die Umsetzung des angebotenen Konzepts sicherzustellen. Hierzu kann die/der Bieter:in u.a. detaillierte Projektentwicklungspläne erstellen, notwendige Genehmigungen einholen und die Finanzierung absichern. Die Phase endet mit der Wirksamkeit des Erbbaurechtsvertrages.
Glossar
Anhandgabephase? Erbbaurecht? Einige Begriffe, die in Zusammenhang mit den Konzeptverfahren verwendet werden, sind vielen nicht geläufig. Entsprechend haben wir ein Glossar eingerichtet, um Fachvokabular verständlich zu machen.
- Name des Begriffes: Anhandgabephase
- Beschreibungen des Begriffes:
Phase nach Entscheid für die Bestbietenden, in denen Vorbereitungen vor Schließung des Erbbaurechtsvertrags getroffen werden können.